
Die Medienarbeit im Landkreis teilt sich in zwei Arbeitskreise auf:
Jugendmedienarbeit & Jugendmedienschutz
In beiden Aks geht es darum, die Kinder, Jugendliche, Eltern, Multiplikatoren etc. zu befähigen, sich vor Gefahren zu schützen – ganz im Sinne des „erzieherischen Jugendschutzes" gemäß § 14 SGB VIII.